Hier berate ich Sie in allen vertraglichen Angelegenheiten, beispielsweise vom Kaufvertrag über den Werkvertrag bis hin zum Makler- und Gesellschaftsvertrag.
Verträge werden tagtäglich geschlossen, zum Teil ohne dass den Parteien des jeweiligen Rechtsgeschäfts dieser Vorgang wirklich bewusst ist.
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehreren Personen erklärte Willensübereinstimmung eines bestimmten rechtlichen Erfolges.
Der lateinische Grundsatz „Pacta sunt servanda“ gehört zu den unverzichtbaren Grundstrukturen des Vertragrechts und besagt, dass die Parteien sich nicht einseitig vom Vertrag lösen können, wenn nicht gerade besondere Instrumente wie z.B. das Widerrufsrecht, Kündigungsrecht oder Rücktrittsrecht zur Verfügung stehen.
Lassen Sie sich lieber vor Vertragsschluss beraten.