Das Arbeitsrecht ist geprägt von vielschichtigen Vorschriften in unterschiedlichsten Gesetzen, dem ständigem Wandel sowie vom Richterrecht. Von daher ist eine hohe Kompetenz im Umgang mit diesem Handwerkszeug erforderlich, um sowohl für Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer optimale Lösungen zu erzielen.
Die Tätigkeit im Arbeitsrecht erstreckt sich auf alle hiermit im Zusammenhang stehenden Gebiete, insbesondere
- Betreuung und Gestaltung von Verträgen von Beginn bis Beendigung eines ArbeitsverhältnissesBeratung bei Störungen im Arbeitsverhältnis,
- Beratung und Vertretung bei Abmahnungen
- Beratung und Vertretung bei Kündigung Kündigungsschutzklagen unter Berücksichtigung des Sonderkündigungsschutzes (Schwerbehindertenrecht, Mutterschutzrecht)
- Gestaltung und Beratung im Zusammenhang mit Aufhebungs-/ Abwicklungsverträgen
- Beratung und Gestaltung bei Betriebsübergang, Outsourcing, Insourcing,
- Tarifvertragsrecht
- Beratung rund um das Betriebsverfassungsrecht, Erstellung von Sozialplänen,
- Beraten, Unterstützen und Führen von Interessenausgleichs-verhandlungen
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen